Kanzlei für Insolvenzrecht


Robert Winterstein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

in Ingolstadt


Tel. 0841 / 993 71 869



DSE-AV

Datenschutz


Datenschutzerklärung für die Auftragsverarbeitung

Die Datenschutzerklärung für die Auftragsverarbeitung finden Sie nachfolgend.

Verantwortlicher und Rechtsgrundlagen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist Rechtsanwalt Robert Winterstein, Anschrift: Roritzerstr. 14, 85049 Ingolstadt, Telefon: 0841 / 993 71 869, E-Mail: post@ra-winterstein.de

Die Vorschriften der DSGVO sind im Amtsblatt der Europäischen Union einsehbar.

Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten

a) Art der Datenerhebung

Mandate

Der Verantwortliche erhebt im Rahmen eines Mandatsverhältnisses bzw. im Vorfeld der Mandatierung folgende Daten betreffend den Mandanten: Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Kontaktdaten (Rufnummer, E-Mail-Adresse usw.), ggf. weitere Daten (z. B. Geburtsdatum, Familienstand usw.).

Der Verantwortliche erhebt im Rahmen eines Mandatsverhältnisses folgende Daten betreffend Dritte, beispielsweise Gläubiger des Mandanten, Drittschuldner des Mandanten sowie deren Vertreter: Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, ggf. Kontaktdaten (Rufnummer, E-Mail-Adresse usw.), Art, Rechtsgrund und Höhe der Forderungen, die dem Gläubiger des Mandanten oder dem Mandanten gegen den Drittschuldner zustehen, nebst weiteren Angaben (Sicherungsrechte, Titulierung, Aktenzeichen).

Soweit die erhobenen Daten nicht aus den Angaben des Dritten gegenüber dem Verantwortlichen stammen, stammen sie in der Regel aus Angaben des Mandanten gegenüber dem Verantwortlichen oder aus beschränkt zugänglichen Quellen (Beispiel: Anfrage bei dem für den Mandanten zuständigen Gerichtsvollzieher oder bei einer Auskunftei).

Insolvenzverwaltung

Der Verantwortliche erhebt als Gutachter im Insolvenzantragsverfahren, als vorläufiger Insolvenzverwalter im Insolvenzantragsverfahren, als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren und als Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren folgende Daten betreffend den Schuldner: Anrede, Vorname, Nachname, Anschrift, Kontaktdaten (Rufnummer, E-Mail-Adresse usw.), ggf. weitere Daten (z. B. Geburtsdatum, Familienstand, vorhandene Gläubiger, Verbindlichkeiten, Vermögensgegenstände usw.).

Soweit die erhobenen Daten nicht aus den Angaben des Schuldners gegenüber dem Verantwortlichen bzw. gegenüber dem Insolvenzgericht stammen, stammen sie in der Regel aus Angaben des Gläubigers, der einen Insolvenzantrag gegen den Schuldner gestellt hat, oder aus öffentlich zugänglichen Quellen (Beispiel: Veröffentlichung der Insolvenzgerichte im Internet) bzw. beschränkt zugänglichen Quellen (Beispiel: Anfrage bei dem für den Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher).

Der Verantwortliche erhebt als Gutachter im Insolvenzantragsverfahren, als vorläufiger Insolvenzverwalter im Insolvenzantragsverfahren, als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren und als Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren folgende Daten betreffend Dritte, insbesondere Gläubiger des Schuldners, Drittschuldner des Schuldners sowie deren Vertreter: Anrede, Vorname, Nachname,
Anschrift, ggf. weitere Kontaktdaten (Rufnummer, E-Mail-Adresse usw.), ggf. weitere Daten (Beispiel: Angaben zu angemeldeten Forderungen der Gläubiger).

Soweit die erhobenen Daten nicht aus den Angaben des Dritten gegenüber dem Verantwortlichen bzw. dem Insolvenzgericht stammen, stammen sie in der Regel aus Angaben des Schuldners gegenüber dem Verantwortlichen bzw. dem Insolvenzgericht oder aus beschränkt zugänglichen Quellen (Beispiel: Anfrage bei dem für den Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher).

b) Zweck der Datenerhebung

Mandate

Die Erhebung dieser Daten betreffend den Mandanten erfolgt insbesondere, damit der Verantwortliche den Mandanten identifizieren kann, damit er den Mandanten angemessen beraten und vertreten kann, damit er mit dem Mandanten korrespondieren kann, damit er dem Mandanten ordnungsgemäß Rechnung stellen kann, damit er möglicherweise vorliegende Haftungsansprüche abwickeln kann und damit er mögliche Ansprüche gegen den Mandanten geltend machen kann.

Die Erhebung dieser Daten betreffend Dritte erfolgt, damit der Verantwortliche das vom Mandanten erteilte Mandat ordnungsgemäß abwickeln kann.

Insolvenzverwaltung

Die Erhebung dieser Daten betreffend den Schuldner erfolgt, damit der Verantwortliche den gerichtlichen Gutachtenauftrag bzw. das vom Insolvenzgericht übertragene Amt ordnungsgemäß abwickeln kann.

Die Erhebung dieser Daten betreffend Dritte erfolgt, damit der Verantwortliche den gerichtlichen Gutachtenauftrag bzw. das vom Insolvenzgericht übertragene Amt ordnungsgemäß abwickeln kann.
c) Rechtsgrundlagen der Datenerhebung

Mandate

Die Datenerhebung betreffend den Mandanten erfolgt auf Anfrage des Mandanten hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Mandats und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mandatsvertrag erforderlich.

Die Datenerhebung betreffend Dritte ist im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich, um berechtigte Interessen des Mandanten im Rahmen der Mandatsabwicklung zu wahren, beispielsweise an einer vollständigen Erfassung des Bestandes an Gläubigern und deren Forderungen zum Zwecke des Vergleichs oder der Stellung eines Insolvenzantrages.

Insolvenzverwaltung


Die Datenerhebung betreffend den Schuldner und betreffend Dritte ist zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Verantwortlichen, insbesondere aus der Insolvenzordnung, erforderlich. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.

d) Dauer der Speicherung und Löschung

Mandate

Die im Rahmen des Mandatsverhältnisses vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bis zum Ablauf der gesetzlichen anwaltlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Diese Frist beträgt sechs Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet worden ist.

Besteht eine längere Aufbewahrungs- und Dokumentationspflicht des Verantwortlichen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO, beispielsweise aus handels-, straf- oder steuerrechtlichen Gründen, erfolgt die Löschung erst nach Ablauf der hiernach geltenden Fristen.

Insolvenzverwaltung

Die vom Verantwortlichen erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger Haftungsansprüche gegen den Verantwortlichen aufgrund seiner Tätigkeit gespeichert und danach gelöscht. Diese Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutachtenauftrag bzw. das Verfahren beendet worden ist, im Falle des Insolvenzverfahrens grundsätzlich mit dem Ende dieses Verfahrens. Die Speicherung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, nämlich zur Rechtsverteidigung gegen etwaige Haftungsansprüche.

Besteht eine Aufbewahrungs- und Dokumentationspflicht des Verantwortlichen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO, beispielsweise aus handels-, straf- oder steuerrechtlichen Gründen, erfolgt die Löschung erst nach Ablauf der hiernach geltenden Fristen.

e) Weitergabe von Daten an Dritte

Mandate

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Mandatsverhältnisses erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Mandanten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung der Rechte des Mandanten. Das Anwaltsgeheimnis bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit dem Mandanten.

Soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung im Sinne des Mandanten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Dritten weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an den Mandanten zur Aufklärung des Bestandes der Gläubiger und deren Forderungen, an andere Gläubiger bzw. deren Vertreter im Rahmen von Vergleichsangeboten bzw. Schuldenbereinigungsplänen im Sinne der Insolvenzordnung sowie an das Insolvenzgericht bei Einreichung eines Insolvenzantrages.

Insolvenzverwaltung


Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Verantwortlichen, insbesondere nach der Insolvenzordnung erforderlich ist, werden Daten des Schuldners an Dritte weitergegeben. Hierzu gehören insbesondere die Information beteiligter Gläubiger und Drittschuldner sowie deren Vertreter über das Insolvenzantragsverfahren, das Insolvenzverfahren bzw. das Restschuldbefreiungsverfahren.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Verantwortlichen, insbesondere nach der Insolvenzordnung erforderlich ist, werden Daten des Dritten weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an den Schuldner sowie an das Insolvenzgericht.

Betroffenenrechte

Betroffene haben gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte.

a) Recht auf Auskunft

Gemäß Art. 15 DSVGO haben Betroffene das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Betroffene vom Verantwortlichen Auskunft verlangen
  • über die Verarbeitungszwecke,
  • über die Kategorie der personenbezogenen Daten,
  • über die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Daten der Betroffenen offengelegt wurden oder werden,
  • über die geplante Speicherdauer,
  • über das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch,
  • über das Bestehen eines Beschwerderechts,
  • über die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei dem Verantwortlichen erhoben wurden, sowie
  • über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten.
b) Recht auf Berichtigung und Vervollständigung

Gemäß Art. 16 DSGVO haben Betroffene das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten sowie die Vervollständigung unvollständiger personenbezogenen Daten zu verlangen.

c) Recht auf Löschung


Gemäß Art. 17 DSGVO haben Betroffene das Recht, die Löschung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Gemäß Art. 18 DSGVO haben Betroffene das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten von den Betroffenen bestritten wird, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die Betroffenen aber deren Löschung ablehnen, wenn der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, die Betroffenen jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder wenn Betroffene gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

e) Recht auf Übertragung

Gemäß Art. 20 DSGVO haben Betroffene das Recht, ihre personenbezogenen Daten, die sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten sowie die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

f) Recht auf Widerruf einer Einwilligung


Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Betroffene das Recht, ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Verantwortlichen zu widerrufen. Dies hat zur Folge, daß der Verantwortliche die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf.

g) Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde


Gemäß Art. 77 DSGVO haben Betroffene das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Betroffene sich hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes, ihres Arbeitsplatzes oder des Kanzleisitzes des Verantwortlichen wenden.

f) Recht zum Widerspruch

Sofern personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation der Betroffenen ergeben. Das Widerspruchsrecht haben Betroffene auch, soweit sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. In diesem Fall haben Betroffene ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation vom Verantwortlichen umgesetzt wird.
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