Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren, welches dazu dient, die Gläubiger gleichmäßig aus dem Vermögen des Schuldners zu bedienen.


Ist der Schuldner eine Gesellschaft, bei der die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt, besteht eine Pflicht des gesetzlichen Vertreters (z. B. Geschäftsführer), den Insolvenzantrag für die Gesellschaft zu stellen, falls es sich bei der Gesellschaft um eine juristische Person handelt (z. B. GmbH) oder falls es sich um eine Personengesellschaft handelt, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG). Die Verletzung der Antragspflicht kann zu straf- und haftungsrechtlichen Problemen für den gesetzlichen Vertreter führen. Der Insolvenzantrag kann bereits bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.


Ist der Schuldner ein Verbraucher oder Einzelunternehmer, kann dieser bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit einen eigenen Insolvenzantrag nebst Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, um binnen drei Jahren eine Befreiung von seinen Verbindlichkeiten zu erlangen. Für Einzelunternehmer besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ihre selbständige Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen oder eine solche Tätigkeit aufzunehmen.


Der Insolvenzantrag kann auch durch einen Gläubiger des Schuldners gestellt werden. In der Praxis gehen Gläubigeranträge fast ausschließlich von Krankenkassen aus, wenn der Schuldner als Arbeitgeber mit der Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer im Rückstand ist.


Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens übernimmt ein vom Insolvenzgericht bestellter Insolvenzverwalter, der die Forderungen der Gläubiger prüft und das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und an die Gläubiger verteilt.