Regelinsolvenzfall
Liegt ein Regelinsolvenzfall vor, ist die Mitwirkung Dritter, insbesondere eines Rechtsanwalts, bei der Erstellung und Einreichung der Insolvenzantragsunterlagen bei dem Insolvenzgericht von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben. Formulare und Merkblätter können beispielsweise bei justiz.nrw heruntergeladen werden.
Ein Regelinsolvenzfall liegt immer vor, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft (z. B. GmbH) stellen will.
Ein Regelinsolvenzfall liegt auch dann vor, wenn eine natürliche Person den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellen will, üblicherweise um Restschuldbefreiung zu erlangen, falls sie bei Stellung des Insolvenzantrages eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, insbesondere als Einzelunternehmer, als Gesellschafter einer Personengesellschaft mit unbeschränkter persönlicher Haftung oder als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft.
Wurde die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit bereits beendet, liegt ein Regelinsolvenzfall nur vor, wenn die natürliche Person entweder mehr als 19 Gläubiger hat oder wenn Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Lohnrückstände gegenüber den Arbeitnehmern, Lohnsteuerrückstände gegenüber dem Finanzamt, Rückstände bei den Sozialabgaben für Arbeitnehmer gegenüber den Krankenkassen) vorhanden sind.
Wenn Sie im Regelinsolvenzfall eine Insolvenzberatung bei mir in Anspruch nehmen wollen, wird dies über eine Gebührenvereinbarung (Pauschalbetrag) abgerechnet, wobei die Gebühr spätestens im Beratungstermin zu zahlen ist. Wenn Sie mir einen Auftrag für die Erstellung und Einreichung der Insolvenzantragsunterlagen erteilen wollen, wird dies über eine Vergütungsvereinbarung (Pauschalbetrag) abgerechnet, wobei die Vergütung vor Ausführung des Mandats zu zahlen ist.
Verbraucherinsolvenzfall
Liegt ein Verbraucherinsolvenzfall vor, ist die Mitwirkung eines Dritten bei der Vorbereitung des Insolvenzantrages insofern notwendig, als eine geeignete Stelle oder Person dem Insolvenzgericht gegenüber bescheinigen muß, daß der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern erfolglos versucht worden ist. In der Praxis übernimmt dieser Dritte, meist eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt, den Schriftverkehr mit den Gläubigern und die Erstellung der Insolvenzantragsunterlagen.
Ein Verbraucherinsolvenzfall liegt vor, wenn eine natürliche Person den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellen will, üblicherweise um Restschuldbefreiung zu erlangen, falls sie noch nie eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat. Falls die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit beendet ist, liegt ein Verbraucherinsolvezfall vor, sofern die oben genannten Voraussetzungen des Regelinsolvenzfalles nicht gegeben sind.
Wenn Sie im Verbraucherinsolvenzfall Ihren Gerichtsstand (i. d. R. Wohnsitz) im Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Ingolstadt haben, können Sie sich an folgende staatliche anerkannte Schuldnerberatungsstellen wenden, die in der Regel kostenlos für Sie tätig werden:
- Stadt Ingolstadt: Caritas oder Diakonie
- Landkreis Eichstätt: Caritas oder Diakonie
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Caritas oder Diakonie
- Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Caritas
Wenn Sie im Verbraucherinsolvenzfall eine Insolvenzberatung bei mir in Anspruch nehmen oder wenn Sie mir einen Auftrag für die Erstellung und Einreichung der Insolvenzantragsunterlagen erteilen wollen, werden diese Leistungen grundsätzlich wie im Regelinsolvenzfall (siehe oben) über eine Gebühren- bzw. Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Alternativ kann die Abrechnung im Verbraucherinsolvenzfall über einen Berechtigungsschein mit dem Gegenstand "Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans im Rahmen der Insolvenzordnung" erfolgen, den Sie mir vor Ausführung der Leistung vorlegen müssen und den Sie bei der Rechtsantragsstelle Ihres örtlichen Amtsgerichts beantragen können:
- Stadt Ingolstadt: Amtsgericht Ingolstadt
- Landkreis Eichstätt: Amtsgericht Ingolstadt
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Amtsgericht Neuburg a. d. Donau
- Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: Amtsgericht Pfaffenhofen a. d. Ilm
Das Formular für den Beratungshilfeantrag mit Hinweisen können Sie als ausfüllbare PDF-Datei hier herunterladen.
Die Erteilung des Berechtigungsscheins kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie sich die Kosten eines Rechtsanwalts nicht leisten können und wenn die Schuldnerberatungsstelle für Sie nicht tätig werden kann, etwa bei rechtlichen Schwierigkeiten des Falles oder bei Überlastung der Schuldnerberatungsstelle. Es macht daher Sinn, wenn Sie vorab versuchen, Kontakt zur Schuldnerberatungsstelle zu suchen.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen schließen insolvenzbedingte Angelegenheiten in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen üblicherweise von der Deckung aus. Bestimmte Tarife können solche Angelegenheiten jedoch abdecken.